Neue Corona-Verordnung, Grund zur Hoffnung!
- 6. März 2021
- in: Blog
- Schlagwörter: Allgemeinverfügung, Corona, Innenstadt, Reichenbach, Verordnung
Wir möchten euch wieder bestmöglich über die ab Montag geltende Corona-Verordnung informieren. Es gibt positiv Nachrichten, auch wenn vieles aktuell für das Vogtland noch nicht gilt, da die 7-Tages-Inzidenz im Kreis zu hoch ist. (Vogtland: 200,9 | Sachsen: 77,9 | Deutschland: 65,6)
Bitte haltet euch auch weiterhin an die Regeln, nur gemeinsam können wir diese Pandemie bekämpfen und dafür Sorge tragen, dass die Inzidenzen sinken und wir damit auch Öffnungsschritte gehen können. Und viel wichtiger noch, dass wir nicht zurückfallen und einen dritten Lockdown brauchen.
Solltet ihr Fragen zur Verordnung haben, stehen wir euch vom City-Management gern weiterhin mit Rat und Tat zur Verfügung. Ihr erreicht uns jeden Tag auch am Wochenende von 10 bis 20 Uhr unter 03765 6676467.
Die komplette Verordnung steht wie gewohnt am Ende dieses Beitrages zur Verfügung. Wir haben versucht die Verordnung so gut es geht zusammenzufassen und zu vereinfachen. Unser Beitrag hat keinen Anspruch auf rechtliche Richtigkeit und Vollständigkeit.
Grundsatz
Es gilt weiterhin, Kontakte so gut es geht und weitestgehend zu vermeiden. Alle sozialen Kontakte, die nicht zwingend notwendig sollten nicht stattfinden. Dies ist der effektivste Weg, sich vor Ansteckung zu schützen. Darüber hinaus gelten die AHA+L Regeln, diese sollten auch bei privaten Treffen weitestgehend eingehalten werden. Es wird empfohlen, die Anzahl der Haushalte, mit denen man sich trifft möglichst konstant und klein zuhalten. Überall dort, wo man Menschen begegnet, auch im Freien, sollten Masken getragen werden. Bestenfalls medizinische Masken, FFP2-Masken oder Ähnliche.
Die Corona-Warn-App als Instrument der Kontaktnachverfolgung ist ein wichtiges Tool, je mehr Menschen sie nutzen um so besser!
Jeder sollte auf Reisen und Besuche von Verwandten verzichten. Einkäufe sollen ebenfalls weitestgehend reduziert werden, sodass es zu so wenig Kontakte wie möglich kommt. Auch die Nutzung des ÖPNV sollte auf ein Minimum reduziert werden.
Home-Office soll allen Arbeitnehmern so weit es geht ermöglicht werden.
Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln
Ab Montag dürfen sich Personen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes treffen, dabei darf die Anzahl der Personen fünf nicht überschreiten. Kinder unter 15 werden nicht gezählt. Im Vogtland gilt, durch die hohe Inzidenz weiterin zum eigenen Hausstand nur eine weitere Person.
Mund-Nasenbedeckung & Mund-Nasen-Schutz
Überall dort, wo sich im öffentlichen Raum Menschen begegnen, herrscht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung. Eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken, FFP2-Masken oder vergleichbaren Masken herrscht insbesondere an Haltestellen, Bahnhöfen im ÖPNV (inkl. Taxis), auf Parkplätzen in Gesundheitseinrichtungen, beim Besuch von körpernahen Dienstleistungen, beim Einkaufen, im Auto (wenn mehrere Personen aus unterschiedlichen Haushalten gemeinsam fahren – gilt nicht für den Fahrer). Also überall dort, wo man Angebote nutzt.
Testpflicht
Arbeitgeber sind ab dem 22. März verpflichtet, allen Beschäftigten, die nicht im Home-Office sind, ein Angebot zur Durchführung eines kostenlosen Selbst- oder Schnelltest einmal wöchentlich zu machen. Dafür kann entweder unser Testzentrum in der Turnhalle Cunsdorfer-Straße (dies führt aktuell 2x wöchentlich für jeden einen kostenlosen Test durch) oder die Selbsttests genutzt werden. Dieses Angebot kann natürlich auch schon vor dem 22. März genutzt werden. Jede frühzeitig aufgespürte Infektion kann sich nicht weiter ausbreiten.
Alle Beschäftigten mit direktem Kundenkontakt sind bereits ab 15. März verpflichtet, einmal wöchentlich sich zu testen. Der Nachweis über die Testung muss 4-Wochen aufbewahrt werden.
Geöffnete Einrichtungen
Ab Montag dürfen folgende Betriebe wieder öffnen:
Lebensmittelhandel, Tierbedarf, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Orthopädieschuhtechniker, Bestatter, Optiker, Hörgeräteakustiker, Sparkassen und Banken, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons und Ladengeschäfte des Zeitungsverkaufs, Buchläden, Tankstellen, Wertstoffhöfe, Kfz- und Fahrradwerkstätten sowie einschlägige Ersatzteilverkaufsstellen, Großhandel beschränkt auf Gewerbetreibende, Baumschulen, Gartenbau- und Floristikbetriebe, Gartenmärkte und Blumengeschäfte sowie Baumärkte.
Alle Betriebe benötigen ein schriftliches Hygienekonzept. Hier muss insbesondere Maskenpflich für Personal und Kunden sowie Abstandsregeln festgehalten werden. In geöffneten Groß- und Einzelhandelgeschäften sowie Läden gilt auch weiterhin die Begrenzung der Kundenanzahl. Bei einer Verkaufsfläche bis 800qm gilt 1 Kunde pro 10qm. Bei größeren Geschäften gilt für die über 800qm liegende Verkaufsfläche 1 Kunde pro 20 qm. Durch ein Einlassmanagement soll verhindert werden, dass sich im Laden oder auch davor Schlangen bilden.
Im Vogtland gilt darüber hinaus (Wissensstand heute), dass beim Besuch des Friseurs auch der Kunde einen negativen Test benötigt. Bei Selbsttest muss dieser tagesaktuell sein!
Nachtrag: Zum Zeitpunkt des Erstellers des Beitrages war die Verordnung des Vogtlandkreises noch nicht veröffentlicht. Aktuell gilt beim Besuch des Friseurs und anderer Dienstleistungen nur ein Schnelltest als gültig. Der Kreis arbeitet aber an einer Erweiterung.
Auch zum Thema Schule gibt es zahlreiche Beschlüsse, schaut da am besten in die Verordnung hinein. Ab Seite 9 sind diese in der Verordnung zu finden. Auch hier ist eine schrittweise Öffnung hin zum Präsenzunterricht geplant.
Weitere Öffnungen.
Grundlegend kann es nur dann zu weiteren Öffnungen kommen, wenn die 7 Tages-Inzidenz (Fälle pro 100000 Einwohner) in fünf Tagen in Folge unter 100 liegt. Dabei muss diese Inzidenz sowohl im Freistaat wie auch im Landkreis unter diesem Wert liegen! Die nachfolgenden Öffnungsschritte sind für das Vogtland durch die hohe Inzidenz aktuell noch nicht relevant.
Nach dem unterschreiten dieses Wertes ist folgendes möglich:
- Einzelhandel darf Click&Meet anbieten – dabei gilt 1 Kunde pro angefangene 40qm Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung. Dabei muss eine Kontaktnachverfolgung erfolgen,
- Individualsport allein oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren im Außenbereich,
- Öffnung von körpernahen Dienstleistung (bspw. Kosmetik),
- ab 15. März Öffnung der zoologischen Gärten, Tierparks mit vorheriger Terminbuchung mit Kontaktnachverfolgung,
- ebenfalls ab dem 15. März Öffnung von Museen, Galerien und Gedenkstätten mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung, Einzelunterricht an Musikschulen
Sollte sich die Inzidenz 14-Tage lang nach den genannten Öffnungsschritten nicht wieder steigern, sind weitere Öffnungsschritte möglich. Diese aber frühestens ab dem 22. März. Dabei dürfen folgende Branchen öffnen:
- Gastronomie im Außenbereich mit Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung, wenn hier mehrer Hausstände zusammen sitzen, müssen alle einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen.
- Öffnung von Kinos, Theatern, Opernhäusern, Konzerthäusern, Konzertveranstaltungsorten, Musiktheatern, Musik- und Kunstschulen sowie Tanzschulen für Besucher und Besucherinnen mit tagesaktuellem negativen Test
- kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen sowie Kontaktsport auf Außensportanlagen mit tagesaktuellem negativen Test
- Öffnung von Bibliotheken.
Öffnungschritte ab einer 7-Tages-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern an fünf aufeinander folgenden Tagen. Auch hier gilt, die sachsenweite und die Inzidenz im Landkreis muss unter diesem Wert liegen. Nach dem unterschrieten dieses Wertes ist Folgendes möglich:
- Öffnung des Einzelhandels unter den Maßgaben der Hygienevorschriften und der Personenbegrenzung
- kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen bis 20 Personen im Außenbereich
- ab dem 15. März botanischen und zoologischen Gärten, Tierparks
- ebenfalls ab dem 15. März Öffnung der Museen, Galerien und Gedenkstätten
Sollte sich die Inzidenz 14-Tage lang nach den genannten Öffnungsschritten nicht wieder steigen, sind weitere Öffnungsschritte möglich. Diese aber frühestens ab dem 22. März. Dabei dürfen folgende Branchen öffnen:
- Außenbereich der Gastronomie,
- Öffnung von Kinos, Theatern, Opernhäusern, Konzerthäusern, Konzertveranstaltungsorten, Musiktheatern,
- kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen sowie Kontaktsport auf Außensportanlagen
Sollte die 7-Tagesinzidenz im Freistaat Sachsen oder in einem Landkreis unter 35 in fünf aufeinader folgenden Tagen fallen, kann der Landkreis Folgendes festlegen: Treffen von bis zu 3 Hausständen mit insgesamt bis zu 10 Personen. Kinder unter 15 werden nicht gezählt.
Rückfallreglung
Wird die 7-Tages-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen im Landkreis überschritten, sind die oben genannten Öffnungen zurückzunehmen. Ferner gelten in diesem Fall auch wieder verschärfte Kontaktbeschränkung (Angehörige des eigenen Hausstandes plus 1 weitere Person)
Ebenfalls werden die Lockerungen zum Teil zurückgenommen, wenn es mehr als 50 Neuinfektionen an drei aufeinanderfolgenden Tagen gibt.
Wir werden in jedem Fall über Öffnungen informieren. Auch wenn wir es nicht hoffen, gilt dies natürlich auch, sollte es wieder zu Schließungen kommen.
Ausgangsbeschränkung
Ab einer Inzidenz von über 100 gelten weiterhin Ausgangsbeschränkungen. Die Ausgangsssperre ist ersatzlos gestrichen. Ebenfalls die 15km Reglung. Es ist trotzdem empfehlenswert nicht unnötig weit zu fahren. Auch wenn im Nachbarlandkreis es zu Öffnungen kommt!
Die Liste der Gründe findet sich in der Verordnung unter §8 e ab Seite 19.
Auch wenn der Öffnungsplan etwas kompliziert klingt und natürlich es sein kann, dass die Zahlen so stark steigen, dass es nicht zu Öffnungen kommt, ist es eine Perspektive. Und wenn wir uns alle bestmöglich an die Maßgaben halten und das Testangebot nutzen, so können wir die Inzidenzen sinken lassen, um so wieder Dinge zu ermöglichen.
Wir wünschen euch allen ein angenehmes Wochenende.