Click & Collect ab 15. Februar erlaubt
- 10. Februar 2021
- in: Blog
- Schlagwörter: Click&Collect, Corona, Innenstadt, Pressemeldung, Verordnung
Gute Neuigkeiten für den Einzelhandel. Ab Montag 15.2. ist click & Collect auch in Sachsen erlaubt. Informationen zu den Angeboten im Reichenbacher Einzelahndel gibt es auf unserer Seite. Als Information haben wir hier die Pressemeldung des Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.
Click & Collect ab 15. Februar in Sachsen möglich
Wirtschaftsminister Dulig: »Unterstützen Sie Ihre lokalen Händler«
Ab kommenden Montag (15. Februar) dürfen Händler in Sachsen den click & collect-Service wieder anbieten. Das bedeutet, online oder telefonisch bestellte Ware darf dann unter Beachtung strenger Regeln vor Ort im Geschäft abgeholt werden. Das hat das sächsische Kabinett auf seiner heutigen Sitzung beschlossen. Grundlage sind die weiter sinkenden Inzidenzwerte im Freistaat.
Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig: »Ich bin sehr froh, dass wir diese Entscheidung heute treffen konnten. Es ist mir absolut bewusst, dass die Öffnung dieses Verkaufskanals für die lokalen Händler immens wichtig ist. Deshalb habe ich mich auch dafür eingesetzt und bitte Sie: Unterstützen SieIhre lokalen Händler!«
In Sachsen, das lange Zeit die höchste Corona-Inzidenz im Bundesgebiet hatte, überwog bisher die Befürchtung, dass es zu mehr Begegnungen und Kontakten oder gar Schlangenbildung kommt. Mit den niedrigeren Ansteckungszahlen ist die Nachverfolgung der Kontaktpersonen durch die Gesundheitsämter besser möglich und das ist die Voraussetzung für das Abholen bestellter Ware in Geschäften. Dafür wird die Sächsische Corona-Schutzverordnung angepasst, die am 15. Februar in Kraft tritt.
Öffnen dürfen die von der Schließung betroffenen Geschäfte jetzt auch zur Abholung von bestellter Ware und unter Einhaltung besonderer Hygienevorschriften. Diese Waren müssen vorab telefonisch oder über Onlineangebote angeboten werden. Die Abholung vorbestellter Waren sollte idealerweise unter freiem Himmel, an der Außentür oder über ein Fenster erfolgen. Auch Drive-in ist denkbar, wenn die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen. Bei derAbholung in Ladengeschäften in Passagen oder Einkaufscentern sollte die Terminvergabe in gestaffelten Zeitfenstern erfolgen. Alternativ ist ein Warteschlangenmanagement notwendig, z.B. mit der Einrichtung von Warteplätzen, Hinweisschildern etc., welches alle Punkte der Abstands-und Hygienemaßnahmen beinhaltet. Es muss sichergestellt sein, dass eine Ansammlung von Kunden vermieden wird. Verkaufspersonal und Kunden müssen außerdem eine FFP2-Schutzmaske oder medizinische Maske tragen, wie sie generell beim Einkaufen und im ÖPNV seit 28. Januar in Sachsen verpfichtend sind. Der Bezahlvorgang sollte kontaktlos erfolgen, z.B. im Voraus, auf Rechnung oder online.
Aktuelle Informationen zu den Regeln in Sachsen unter: www.coronavirus.sachsen.de