Bundesweite Corona-Verordnung | Gemeinsam gegen den Virus!

Durch das sehr dynamische Infektionsgeschehen ändern sich auch regelmäßig die geltenden Verordnungen. Es gilt immer die jeweils aktuellste Verordnung. Den entsprechenden Beitrag finden sie immer im Blog ganz oben!

Die aktuelle Lage spitzt sich immer mehr zu. Sie ist ernst und wenn wir nicht handeln, werden unsere Intensivbetten deutschlandweit überlastet werden.
Wir möchte euch heute über die ab Montag, 2. November 2020 geltenden Regeln im Freistaat Sachsen informieren. Darüber hinaus stehen wir euch gern für alle Fragen zur Verfügung. Die Telefonzeiten sind angepasst, sodass ihr uns auch am Wochenende  erreicht. Bitte nutzt die Möglichkeit.

Um was geht es insgesamt:

  • Aktuelle Verordnung
  • Wir helfen euch!
  • Hilfsangebote der Bundesregierung
  • Erreichbarkeit City-Management

Aktuelle Verordnung

Wir bitten alle die Regeln ernst zu nehmen. Wir wissen, dass viele sich durch die Regierung gerade nicht ernst genommen fühlen, und wir wissen, dass das Virus nicht so einfach wahrzunehmen ist. Jedoch müssen wir jetzt gemeinsam an einem Strang ziehen, um durch diesen Winter zu kommen. Wir alle müssen versuchen, Kontakte so gut es geht zu minimieren, um so zu verhindern, dass sich das Virus unaufhörlich und nicht mehr nachvollziehbar verbreitet. Schon jetzt sind die Gesundheitsämter überfordert und 75 % aller Ausbrüche sind nicht mehr nachvollziehbar.
Kontakte müssen vermieden werden und in diesem Abwägungsprozess hat die Bundesregierung entschieden, die Freizeitaktivitäten auf ein Minimum zu begrenzen, um wieder Herr der Lage zu werden, um eine unaufhörliche Ausbreitung zu verhindern, und somit auch eine Überlastung unserer Krankenhäuser. Das hat nichts damit zu tun, dass Hygienekonzepte schlecht sind oder nicht funktionieren, dies hat unser Ministerpräsident noch einmal eindeutig betont!
Was gilt ab Montag, wir haben das einmal zusammengefasst – die komplette Verordnung findet ihr wieder unten zum Download:

Grundsatz

  • Jeder soll seine Kontakte auf ein Minimum reduzieren
  • Wo immer möglich ist der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten
  • Es wir empfohlen, wo immer möglich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen
  • Es wird empfohlen, auf private Reisen und Besuch von Verwandten zu verzichten

Kontaktbeschränkungen

  • im öffentlichen Raum treffen von bis zu 10 Personen aus maximal 2 Hausständen
  • im Privaten dürfen sich bis zu 10 Personen aus maximal 2 Hausständen oder insgesamt 5 Personen treffen

Mund-Nasenbedeckung ist zu tragen:

  • im ÖPNV, einschließlich Taxis und anderer Fahrdienste,
  • im Einzelhandel und ebenso beim Aufenthalt in allen anderen Einrichtungen, in denen Publikumsverkehr herscht,
  • in Schulen gelten ebenfalls erweiterte Anordnungen,
  • an Haltestellen, Bahnhöfen und Fußgängerzonen – also über all da, wo ein erhöhtes Besucheraufkommen stattfindet und der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann

Folgende Einrichtungen und Angebote müssen schließen!

Die Aufzählung ist exemplarisch und richtet sich nach den vorhandenen Angeboten der Stadt. Die komplette Aufzählung findet ihr in der Verordnung. Solltet Ihr euch unsicher sein, könnt Ihr euch gern telefonisch und per Mail ans City-Management wenden!

  • Aus- und Fortbildungseinrichtung, die nicht der beruflichen, schulischen oder akademischen Ausbildung dienen,
  • Hallenbäder und Saunen,
  • Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen, soweit nicht medizinisch notwendig,
  • Spielhallen und Ähnliches,
  • Anlagen und Einrichtungen des Freizeit- und Amateursportbetriebes,
  • Weihnachtsmärkte,
  • Museen, Musikschulen, Theater, Konzertveranstaltungsorte u. Ä.,
  • Bibliotheken mit der Ausnahme der Medienausleihe,
  • allgemeine Angebote der Kinder- und Jugendhilfe,
  • Busreisen und Übernachtungen für touristische Zwecke,
  • Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen
  • gastronomische Einrichtungen sowie Bars, Kneipen u. Ä.,
    ausdrücklich erluabt ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen und Getränke,Kantinen und Mensen dürfen weiterhin geöffnet bleiben,
  • körpernahe Dienstleistungen wie Nagelstudio müssen schließen,
    erlaubt sind medizinisch notwendige Behandlungen (bspw. Physiotherapie) und Friseure dürfen geöffnet bleiben
  • alle weiteren Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen.

Einrichtungen, Betriebe und Angebote mit Hygienekonzept und Kontaktdatenerhebung

  • alle geöffneten Einrichtungen brauchen ein schriftlich festgehaltenes Hygienekonzept – solltet ihr Hilfe bei der Erstellung brauchen, so stehen wir euch auch zur Verfügung
  • in Groß- und Einzelhandelgeschäften sowie Läden darf sich nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter aufhalten
  • Personenbezogene Daten müssen in allen Betrieben (ausgenommen Verkaufsstätten sowie bei Lieferung und Abholung von Speisen und Getränken) erhoben werden. Dafür unten noch einmal die Vorlage zum Download.

Die Verordnung tritt am Montag in Kraft und gilt bis einschließlich 30. November 2020.

Wir helfen euch!

Erweiterte Online-Kampagne

Wir werden die bestehende Bewerbung unseres Portals erweitern und explizit auf die im November geöffneten Geschäfte eingehen, sodass die Leute trotz der Kontaktbeschränkungen Vor-Ort kaufen. Tragt bitte unbedingt eure Öffnungszeiten bei GoogleMyBusiness ein. Falls ihr keinen Eintrag habt, meldet euch bei uns, wir unterstützen euch beim Anlegen eines Eintrages. So können potenzielle Kunden genaue Informationen auf unserer Website finden.

Weihnachtskampagne

Darüber hinaus wollen wir für die (Innen)Stadt einen Weihnachtsflyer entwickeln, der die Händler der (Innen)Stadt aufzeigt und sie nach Kategorien auflistet. Grundlage dafür ist auch die Kategorisierung und die Daten auf unserer Seite. Prüft die Daten bitte deswegen auch noch einmal.

Erweiterung der Informationen auf dein-reichenbach.de

Wir wollen wieder allen die Möglichkeit geben, sich auf unserem Portal zu präsentieren. Wir werden die Branchenübersicht erweitern durch Icons – Lieferdienst, Wir sind erreichbar & Wir haben vorrübergehend geschlossen – Bitte teilt uns mit, was auf euch zutrifft, dann tragen wir es ein.
In die Branchenübersicht nehmen wir alle auf, auch die nicht in der Innenstadt sind! Schreibt einfach eine kurze E-Mail an hallo@dein-reichenbach.de oder nutzt das Kontaktformular auf der Website. Teilt uns ggf. abweichende Telefonnummern mit oder eine E-Mail-Adresse, unter der Ihr erreichbar seid.

Hilfsangebote der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat angekündigt, verschiedene Hilfsangebote erweitert bzw. neuaufgelegt:

Außerordentliche Wirtschaftshilfe

  • ist für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, denen aufgrund staatlicher Anordnungen das Geschäft untersagt wird bzw. aufgrund bereits bestehender Anordnungen untersagt ist
  • In Aussicht gestellt wird eine einmalige Kostenpauschale von max. 75 % des Umsatzes aus dem November 2019 für Unternehmen bis zu 50 Beschäftigte
  • Soloselbstständige können als Bezugsrahmen auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde legen; junge Unternehmen (Gründung nach November 2019) den Umsatz des Oktobers 2020
  • für größere Unternehmen gelten abweichende Regeln (diese orientieren sich am europäischen Beihilferecht)
  • für schnelle Abwicklung sollen Abschlagszahlungen möglich sein
  • Beantragung durch den Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt bald über
    https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/ möglich sein

Ausweitung der KfW-Schnellkredite

  • 3% Zinsen
  • Laufzeit: 10 Jahre
  • keine Risikoprüfung
  • max. 300.000 €
  • auch für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigte

Überbrückungshilfe 2

  • ist mit verbesserten Konditionen verlängert

Überbrückungshilfe 3

  • wird voraussichtlich die Monate Januar bis März umfassen
  • der Unternehmerlohn soll Berücksichtigung finden

Die Maßnahmen sind noch nicht beschlossen. Weitere Informationen findet ihr hier:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-10-29-neue-corona-hilfen.html

Erreichbarkeit

Ansonsten hat das City-Management seine telefonische Erreichbarkeit angepasst. Ihr erreicht Severin Zähringer jetzt täglich (auch am Wochenende) bis 20 Uhr (mittwochs bis 21 Uhr) unter 03765 6676467 oder schreibt eine Mail an hallo@dein-reichenbach.de

Bleibt gesund und gemeinsam kommen wir gut durch den Winter.

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